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Verfahrenspflegschaften
Ihre Interessensvertretung
Eine Verfahrenspflegerin / ein Verfahrenspfleger wird bei Betreuungsverfahren und bei Unterbringungsverfahren – z. B. wenn eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet ist – vom Betreuungsgericht bestellt.
Als Verfahrenspflegerin vertrete ich die Interessen der betroffenen Person, ich unterstehe dabei nicht der Weisung des Gerichts. Ich habe ein Recht auf Akteneinsicht und über alle verfahrensrelevanten Informationen. Ich kann beim Betreuungsgericht Rechtsmittel einlegen, Anträge stellen und an den Anhörungen teilnehmen. Ich erläutere dem/der Betroffenen das gerichtliche Verfahren, die Inhalte und Mitteilungen des Gerichts und leite seine/ihre Wünsche an das Gericht weiter. Eine anschließende Bestellung zur Berufsbetreuerin sollte ausgeschlossen sein.
Vormundschaft
Für Kinder und Jugendliche
Als Vormund übernehme ich die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes – analog der elterlichen Sorge. Neben der rechtlichen Vertretung übernimmt der Vormund die Hilfeplanung zusammen mit dem Kind, den weiteren am Hilfeprozess Beteiligten wie z. B. den Pflegeeltern oder Heimen und den Mitarbeitern des Jugendamtes als Kostenträger. Voraussetzung ist die aktive Gestaltung einer Beziehung zum Kind. Der Vormund ist sein Ansprechpartner und muss engen Kontakt zu ihm halten. Ich verfüge über die dafür notwendigen fundierten psychologischen sowie pädagogischen Kenntnisse.
Wie bei Betreuungen werden auch Pflegschaften für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet, z. B. für die Aufenthaltsbestimmung oder Gesundheitssorge. Häufig wurde vorher in einem Sorgerechtsverfahren die elterliche Sorge entzogen oder eingeschränkt.
Verfahrenspflegschaften
Für Kinder und Jugendliche
Bei Verfahren an Familien- und Vormundschaftsgerichten kann ich als Verfahrenspflegerin eingesetzt werden. Besonders wenn es um das Sorgerecht geht, brauchen die Kinder und Jugendlichen eine verlässliche Person an ihrer Seite, die ihre Interessen im Gerichtsverfahren vertritt, aber auch ihre persönliche Ansprechpartnerin ist. Als Verfahrenspflegerin sorge ich dafür, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Rechte, wie Beteiligung, Anhörung oder Beschwerde, wahrnehmen können. Auch hierfür sind meine psychologischen und pädagogischen Kenntnisse wichtig.
Budgetassistenz
Für persönliche Budgets
Mit der Einführung der persönlichen Budgets in der Sozialgesetzgebung gewinnt auch kompetente Unterstützung hier immer mehr Bedeutung. In der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und in der Pflege, aber auch in der gesetzlichen Sozialversicherung und in der Arbeitsförderung soll durch Ermittlung des individuellen Bedarfs die Autonomie der Betroffenen gestärkt werden. Weil jedoch kranke oder behinderte Menschen, aber auch Minderjährige oft nicht in der Lage sind, sich um die notwendigen Unterstützungsleistungen zu kümmern, sieht das Gesetz eine sogenannte Budgetassistenz vor. Sie umfasst Beratung, Unterstützung und die Koordination der in Anspruch genommenen Leistungen.
Insolvenzberatung
Für Sie
Insolvenzberatung und die Durchführung von Verbraucherinsolvenzverfahren lagen bisher in den Händen der freien Wohlfahrtspflege. In einigen Bundesländern können jetzt auch andere anerkannte Stellen damit betraut werden. Neben der Beratung gehören die Prüfung und Begleitung außergerichtlicher Insolvenzverfahren zu diesem Aufgabenbereich. Als staatlich anerkannte Insolvenzberaterin stelle ich einen Insolvenzplan auf, verhandele mit Gläubigern und überwache das Verfahren.